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   BVerwG, 17.08.2010 - 10 C 20.09   

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https://dejure.org/2010,18389
BVerwG, 17.08.2010 - 10 C 20.09 (https://dejure.org/2010,18389)
BVerwG, Entscheidung vom 17.08.2010 - 10 C 20.09 (https://dejure.org/2010,18389)
BVerwG, Entscheidung vom 17. August 2010 - 10 C 20.09 (https://dejure.org/2010,18389)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 17.08.2010 - 10 C 18.09

    Fingierter Asylantrag; Verzicht auf Durchführung eines Asylverfahrens; Rücknahme;

    Auszug aus BVerwG, 17.08.2010 - 10 C 20.09
    Parallelentscheidung zu dem Beschluss, BVerwG, 2010-08-17, 10 C 18/09, der vollständig dokumentiert ist.

    Die den Senat hierbei leitenden Gründe ergeben sich aus dem Urteil vom heutigen Tag im Verfahren BVerwG 10 C 18.09; hierauf wird Bezug genommen.

    Auch insoweit wird Bezug genommen auf die Ausführungen im Urteil vom heutigen Tag im Verfahren BVerwG 10 C 18.09.

    Auch insoweit wird Bezug genommen auf die Ausführungen im Urteil vom heutigen Tag im Verfahren BVerwG 10 C 18.09.

  • BVerwG, 03.04.2001 - 9 C 22.00

    Teilbarkeit von Abschiebungsandrohung und Ausreisefrist;

    Auszug aus BVerwG, 17.08.2010 - 10 C 20.09
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist im Übrigen geklärt, dass jedenfalls in Asylverfahren die Ausreisefrist unabhängig von der Abschiebungsandrohung zum Gegenstand einer gerichtlichen Nachprüfung und damit auch eines Revisionsverfahrens gemacht werden kann (Urteil vom 3. April 2001 - BVerwG 9 C 22.00 - BVerwGE 114, 122 ).

    Von dieser Festsetzung gehen für den Kläger auch nach Ablauf der Frist noch nachteilige Rechtswirkungen aus, da von ihrem Bestand die gegenwärtige Vollziehbarkeit der Abschiebung abhängt (Urteil vom 3. April 2001 a.a.O. ).

  • BVerwG, 17.12.2009 - 10 C 27.08

    Verzicht auf Asylverfahren; Einstellung; Rücknahme; Abschiebungsandrohung;

    Auszug aus BVerwG, 17.08.2010 - 10 C 20.09
    Zugleich hat es dem Ausländer bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 34 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG die Abschiebung nach §§ 59 und 60 Abs. 10 AufenthG anzudrohen (vgl. Urteil des Senats vom 17. Dezember 2009 - BVerwG 10 C 27.08 - InfAuslR 2010, 263).
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